Für eine Bestattung kann auf dem Friedhof der Kirchengeinde St. Johannis ein Grab erworben werden. Für Fragen zu den verschiedenen Grabarten melden Sie sich gerne im Kirchenbüro unter 04322 / 4014.
Es sind auf dem Friedhof in Brügge unterschiedliche Grabarten möglich:
Wahlgrab für Urne oder Sarg
Das Wahlgrab für Urne oder Sarg wird mit einer Steinkante eingefasst und kann selbst nach den eigenen Vorstellungen bepflanzt werden. Es kann ein liegender Stein oder stehender Stein aufgestellt werden.
Die Pflege des Grabes wird durch den Nutzungsberechtigten durchgeführt.
Urnenwahlgrab
Das Urnenwahlgrab ist ein kleines Grab und nur für maximal zwei Urnen geeignet. Das Grab wird mit einer Steinkante eingefasst und kann selbst nach den eigenen Vorstellungen bepflanzt werden. Es kann ein liegender Stein oder stehender Stein aufgestellt werden.
Die Pflege des Grabes wird durch den Nutzungsberechtigten durchgeführt.
Halbanonymes Urnengrab
Beim halbanonymen Urnengrab „An der Stele“ werden die Urnen auf einer Rasenfläche beigesetzt. Es besteht die Möglichkeit, den Namen und Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen an der Steele gravieren zu lassen.
Rasenwahlgrab / Rasenwahlgrab für Urnen
Das Rasenwahlgrab für Sarg oder Urne wird mit Rasen eingesät. Am Grabstein kann Platz für eine kleine Bepflanzung sein. Es kann ein liegender Stein oder stehender Stein aufgestellt werden.
Der Rasen wird vom Friedhofsgärtner regelmäßig gepflegt.
Urnenwahlgrab „Unter dem Lindenkranz“
Die Urnen werden im Umkreis der Linden beigesetzt. Es kann ein Feldstein mit einem Schild mit Namen und Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen graviert werden.
Alternativ kann an den Obstbäumen ein Platz ausgesucht werden.
Hier können Sie die aktuelle Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung einsehen.
1 Änderung der Friedhofsatzung ab 01.02.2018
1 Änderung der Gebührensatzung ab 01.02.2018